Hinweise für Aussteller und Vorführer zur Sicherheit bei Vorführungen auf der 15. KWF-Tagung
Zur Gewährleistung der Sicherheit von Besuchern, Zuschauern, Personal und sonstigen Teilnehmern an der 15. KWF-Tagung vom 4. - 7. Juni 2008 in Schmallenberg sind bei Vorführungen insbesondere mit Maschinen folgende Hinweise zu beachten:
Absperrungen
Bereiche (Gefahrenbereiche), in denen Maschinen o.ä. vorgeführt werden, sind so abzusperren, dass Personen nicht gefährdet werden können. Während der Vorführung ist streng darauf zu achten, dass Gefahrenbereiche nicht betreten werden. Maschinennahbesichtigungen sind nur gestattet, wenn die Motoren abgestellt sind. Das KWF-Sicherheitsteam kann Ihnen bei den Absperrmaßnahmen behilflich sein.
Helme
Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, sind Vorführungen, bei denen die Gefahr von Kopfverletzungen nicht 100%-ig auszuschließen ist, nur gestattet, wenn die Zuschauer Schutzhelme tragen. Der Helm ist für Exkursionsbesucher auch "Eintrittskarte" zur Exkursion und kann an gekennzeichneten Verkaufsstellen erworben werden.
Wir bitten die Aussteller oder Vorführer unbedingt die Helmpflicht zu beachten.
Feuerlöscher
Jeder Aussteller oder Vorführer, der auf der Forstmaschinen- und Neuheitenschau oder in der Exkursion Verbrennungsmotoren betreibt, hat die notwendige Anzahl von Feuerlöschern bereit zu halten. Es können auf dem Messegelände Feuerlöscher angemietet werden. Informationen hierzu sind im Messebüro zu erfragen.
Ölbindemittel
Jeder Aussteller oder Vorführer, der auf der Forstmaschinen- und Neuheitenschau oder in der Exkursion Verbrennungsmotoren betreibt, hat Ölbindemittel in ausreichender Menge vorzuhalten. Ölbindemittel kann notfalls auf dem Messegelände gekauft werden. Informationen hierzu im Messebüro erfragen.
Standabnahme, Abnahme der Exkursionsbilder und Kontrollen
Das KWF-Sicherheitsteam nimmt die Stände, insbesondere die Absperrmaßnahmen, bezüglich der Unfallsicherheit ab. Die Abnahme ist durch die Unterschrift des Standinhabers zu bestätigen. Während der Messe und der Exkursion werden ständig Sicherheitskontrollen durchgeführt und bei massiven Verstößen hat der Aussteller bzw. Vorführer den Vorführbetrieb einzustellen.